2011
Eiter als ernste Giftfolge und die richtige Entfernung
E = Eiter
als e r n s t e Giftfolge im Kiefer
Eingeatmete
Zahnflickstoffe und Wohngifte werden unter den Zähnen wie bei einer Atemmaske
abgelagert. Fremdstoffe im Knochen führen sehr schnell zu Stoffwechselstörungen
(hier
am Beispiel Quecksilber).
An
dieser Stelle werden Bakterien aus dem Mund im Knochen eingelagert.
Die
Eitertaschen werden immer größer. Sie bleiben nur die ersten Jahre abgekapselt.
Bei körperlichem Stress (Sportler) oder Infekten bricht der Eiter ins
Gefäßsystem ein und kann über die Blutvergiftung (Sepsis) bei
Nichterkennen tödlich sein.
Oberkiefer
– Hirnschäden
Eiter
im Oberkiefer führt zu Hirnschäden (MS, ALS, GBS, Alzheimer).
Eiter
im Unterkiefer führt zu Immunschäden wie Infekt, Rheuma, Hüfte-, Knie-,
Kreuzschmerzen, Unterbauchbeschwerden, fördert Krebs.
Erkannt
wird der Eiter im:
-
OPT durch Auflösung der Knochenbälkchen
-
MR T1 – Gewichtung: Auflösung der Knochen (schwarze Flecken)
-
CT dreidimensional wie MR
-
Leichentest im Morgenspeichel: Kadaverin nachweisbar
- CRP/ASL
nur nach Einbruch ins Blut
Eiter
muss sofort freigelegt werden,
-
ein Wattebausch mit dem Eiter getränkt
auf einem Nährmedium ins Labor senden, Keimtestung, Antibiotikum austesten
-
das oben ausgetestete Antibiotikum muss
rasch in die Wundhöhle (geschluckt oder gespritzt unzureichend, sonst könnte
man sich ja die Operation ersparen).
Der
freigelegte Knochen braucht mindestens 18 Monate ehe er vom Eiter ausheilt.
Solange darf kein Fremdmaterial dorthin.
Unbehandelt
ist Eiter im Kieferknochen die häufigste Ursache für alle
Zivilisationskrankheiten, für Schmerzen bis ins hohe Alter oder dem frühen Tod.
Eine
Genesung ist nur möglich, wenn die Ursache des Eiters erkannt und völlig
ausgeschaltet wurde.
Dafür
sind 7-Tages Epikutanteste auf
-
Zahnflickstoffe und
-
Wohngifte
unbedingt
erforderlich.
Den
spürbaren Erfolg des Expositionsstopps sieht man an den dann negativen
Epikutantesten.
Heute entscheidet der
Eiter unter Zähnen über die Gesundheit ihres Trägers.
Der Eiter ist Folge von
tausenden Allergenen, die im täglichen Leben eingeatmet werden (Umweltgifte)
bzw. achtlos in den Mund eingebaut wurden.
Erkannt werden die Ursachen
im 7-Tages-Allergietest auf der Haut.
Folge der Allergene im
Zahnfleisch ist durch deren Stoffwechselstörung das Wachstum von Bakterien.
700 verschiedene Bakterien
wurden dort im Labor gezüchtet. Jedes Gift disponiert zu einer anderen Art von
Bakterien. Jeder Zahn hat eine Affinität zu einer anderen Gruppe von Bakterien.
Bakterien im Zahnfleisch führen zu Eiter.
Schmerzhaft ist dies nur,
wenn Nerven mit betroffen sind, nicht an der Zahnwand.
Falls der Eiter in ein
Blutgefäß einbricht, entsteht eine Sepsis, die unerkannt tödlich sein kann.
Dann sind Blutteste erst positiv ( ASL, CRP ).
Eiterherde an
Weisheitszähnen sind verantwortlich für viele plötzliche Todesfälle bei
Sportlern.
Gesundheitsschäden an
Organen entstehen durch den Eiter. Manche Eiterzähne führen bevorzugt an
Organen zu Störungen. Letztendlich schädigt Eiter unter Zähnen jedoch jedes
Organ.
Die Rückkopplung zwischen
Zahn und Organen kann jedoch auch vom Organ selbst ausgehen:
Zahn 43 schädigt das rechte
Knie, ein Unfall des rechten Knies kann jedoch auch bevorzugt die Vereiterung
des Zahns 43 veranlassen.
Zahn 48 verursacht
Herzschwäche, eine Koronarsklerose kann aber auch die Vereiterung des Zahnes 48
fördern.
Den Unterschied sieht man am
Zustand der übrigen Zähne.
Wenn nur ein einziger Zahn
vereitert ist, ist diese Ursache am Organ selbst zu suchen, wenn Allergene am
Kieferboden sichtbar sind, ist letztendlich jeder Zahn vom Umweltgift
geschädigt.
Ein einziger Blick auf
die Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme ( OPT ) klärt diese Frage
eindeutig.
Erster Diagnoseschritt
1. Ursacheabklärung: welches
Allergen verursachte den Eiter
2. Sofortiger Kontaktstopp
mit dem Allergen im Mund und in der Wohnung !
Vorher darf keine
Eiterentfernung durchgeführt werden !!!
In den 80er Jahren wurde in
den großen amerikanischen Zahnkliniken und später auch bei uns der Versuch
einer Eiterentfernung am lebenden Zahn unter Erhalt der Zahnwurzel
durchgeführt. Der erforderliche Aufwand pro Zahn ist dabei immens:
- stationär mindestens drei Wochen
- Operation unter Vollnarkose durch einen
Anästhesisten, da kein Speichel in die Wunde fließen darf
- streng steriler Operationssaal, keine Straßenschuhe
im OP-Saal
- Operation vom erfahrenen Implanteur unter
Röntgenkontrolle zur Erhaltung des Zahnnerven, Loch von außen an den Eiterherd
- bakteriologischer Abstrich vom geschulten
Bakteriologen, der sofort den Abstrich in das Nährmedium aerob und anaerob
ausstreicht, Schnellabstrich sofort beurteilen im Nebenraum
- für jedes Zahnloch einen neuen, sterilen
Instrumentensatz
- Offenhalten der Wunde mit Streifen, da der Eiter im
Knochen von unten heraus zuheilen muss
- jeweils konnte nur eine Kieferseite operiert werden,
der Speichel musste auf der anderen Seite abfließen
- Ernährung über Infusionen
- gezielt örtlich Antibiotika
- täglicher Verbandwechsel nur im Operationssaal hoch
steril
- laufende Vitalitätskontrolle täglich zum Abbruch
weiterer Bemühungen nach Absterben der Zahnwurzel
In 70 % der
Fälle starb der Zahn trotz des großen Aufwandes unter der Operation ab, in
allen Fällen war nach
6 Monaten der Zahn erneut
vereitert – wohl, weil der Knochen nicht ganz eiterfrei gemacht werden konnte.
Die vorher vereinbarten
Kosten betrugen in den USA etwa
40 000 € , aus Deutschland
gibt es keine Berichte über die gescheiterten Versuche.
Prof. Tapparo hatte in
München in seiner Praxis dieses Vorgehen in Einzelfällen kopiert. Der Erfolg
scheiterte an der fehlenden sterilen Nachbehandlung.
II.
Eiterentfernung durch Abtöten der Wurzel
Pflicht für alle
Kassenpatienten ist bei uns, dass vereiterte Zähne „wurzelgetötet“ werden
müssen.
Dabei wartet man so lange,
bis der Eiter an der Zahnspitze zusammengelaufen ist und den Nerven totgefressen
hat.
Vorher darf ein
Kassenzahnarzt nichts unternehmen.
Dann wird statt Ziehen des
abgestorbenen Zahnes ein Chemiekoktail angewandt und versucht, damit die
Bakterien im Knochen etwas zu reduzieren. Der eherne Grundsatz der
Medizin „ Ubi pus ibi vacua “ :
Wo Eiter, dort offenlassen.
wird dabei sträflich
missachtet; man sperrt den Eiter nur weiter im Knochen ein, die Fernwirkungen
auf die Organe wirken weiter. Eiter chronisch im Körper ist eine der häufigsten
Krebsursachen.
Wer will schon „ Eine Leiche im Esszimmer “
?
Besonders schlimm ist, dass
diejenigen, die diese Therapiemethode wählen die eigentliche Ursache nicht
ermitteln und daher auch alle übrigen Zähne gefährden.
Nach Herausziehen des toten
Nerven voll Leichengiften (Putreszin im Speichel messbar), wird der Hohlraum
mit einer desinfizierenden Paste aus 16 verschiedenen Chemikalien (
Formaldehyd, Antibiotikum, Cortison, Guttapercha u. a. ) gefüllt.
Falls weiter Schmerzen
bestehen, darf der Zahnarzt auf Kassenkosten noch weitere zwei Male die Wurzel kürzen
und dort Chemikalien einfüllen. Jede einzelne Wurzel bringt hierbei dreimal
75.-€. Erst danach darf heute kassenärztlich ein Zahn gezogen werden.
Wurzeltöten ist
gesundheitlich höchst gefährlich, aber ein Riesengeschäft für den Zahnarzt.
Etwa 95% aller Wurzelbehandlungen sind technisch Pfusch. Stets ist ein Großteil
des Eiters geblieben bzw. wieder nachgeflossen.
III.
Eiterentfernung durch Ziehen des Zahnes und offene Wundbehandlung
Da wir in der Welt kein
Zentrum kennen, das heute steril den Eiter im Op erfolgreich entfernt, bleibt
bis zur technischen Reife der dafür spezialisierten Zahnärzte nur der
Kompromiss,
den Eiter erst nach Ziehen
des Zahnes korrekt auszuheilen – wie bei jeder Knocheneiterung (Osteomyelitis)
in der Chirurgie.
Kassenärztlich darf
dies - außer wie unter II - nur geschehen, wenn :
- verursachende Allergien im Epikutantest nachgewiesen
sind (praktischer Weise wird man gleich die Alternativen mittesten)
- ernste Organschäden durch den Eiter nachgewiesen sind
- 10 Jahre bis zum Ausheilen des Herdes nicht genügen
- das Hinwarten mit Wurzeltöten durch Chemikalien nicht
mehr verantwortet werden kann
- der Patient ausdrücklich darum bittet und nicht die
übliche Pflichtversorgung ( II ) will
- die Behandlung privat bezahlt
Je mehr der Kriterien
von I. erfüllt werden, desto größer ist der Heilungserfolg, was bei
lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, MS oder Alzheimer eine Rolle spielt.
In der Regel bezahlen
Patienten ein eigenes steriles Besteck für jeden einzelnen Zahn nicht. Besser
ist dann, jeweils nur einen Zahn zu behandeln.
Falls eine nickelfreie Fräse
vorhanden ist ( Otto Huber, Zahnlabor Obergriesbach ) erspart initiales Fräsen
anstelle des scharfen Löffels viele Nachbehandlungen.
Falls kein Speichel in die
frische Extraktionswunde geflossen ist, ist in der Regel im bakteriologischen
Abstrich meist nur ein Keim feststellbar.
Manche Bakterien heilen nur
aus, wenn sicher alle Herde entfernt sind, wie bei Pseudomonas aeroginosa.
Schwerkranke beginnen erst
mit der Genesung, wenn der letzte Eiterherd entfernt ist.
Eiter sieht man in der Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme
(OPT) mit Lupe am besten durch Auflösung der Knochenbälkchen, nur konfluierenden
Eiter sieht man im MR, Knochenszinti oder dreidimensionalem CT .
Eine Nachblutung oder
Schmerzen nach der Herdentfernung gibt es nur, wenn das tote Gewebe nicht
restlos entfernt werden konnte, was bei totaler Knochenvereiterung durch die
Osteomyelitis natürlich nicht mehr geht.
Dann sind zahlreiche (bis 60
!) Nachoperationen nötig.
Je eher der Eiter erkannt
und entfernt wurde, desto größer ist der Heilungserfolg.
In Spätfällen oder
schwersten Erkrankungen wie ASL sollte man wie bei diffusen Metastasen eines
Krebses auf die Entfernung einzelner Eiterherde verzichten.
Wer nur einzelne Eiterherde
entfernen lassen will, sollte besser nicht beginnen, da er nie glücklicher wird.
Wer in einen früheren
Eiterherd Implantate setzen lassen will, sollte besser alles belassen.
Einzelne Eiterherde darf jeder
Kassenzahnarzt sanieren, mehrere nur, wenn die teuere Diagnostik der Folgen
vollständig durchgeführt worden war und dies die einzige Möglichkeit zur
Rettung des Menschenlebens ist
( „ ultima ratio “ ). Sonst
riskiert der Zahnarzt seine ärztliche Approbation. Der Zahnarzt, der keine
Zähne zieht, sondern nur überkront, ist heute lieber gesehen.
Für das Zähneziehen gibt es
keine Behandlungsrichtlinien; es wird nur das gemacht, was der Patient wünscht
und bezahlt
(Wunschleistung ).